Aufgrund der allgemeinen Entwicklung rund um das Corona-Virus und dessen Ausbreitung finden bis einschließlich 31.08.2020 keine Punktspiele statt!
Grundsätzlich ist der Spielbetrieb bis Ende August 2020 ausgesetzt. Nach vorherigen Webinaren und Rücksprache mit den bayerischen Vereinen sowie einer anschließenden Umfrage wurde in einer BFV-Vorstandssitzung am 22.04.2020 der Beschluss gefasst, die aktuell wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/20 im Freistaat bis zum 31. August 2020 auszusetzen und danach (sofern möglich) wieder aufzunehmen.
Alle Infos sowie das vollständige Statement des Verbandes findet Ihr auch auf der Homepage des BFV.
Das weitere Vorgehen wird kurzfristig festgelegt und hängt auch von den Vorgaben und Entscheidungen des Verbandes sowie der Bayerischen Staatsregierung ab. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir Euch hier darüber informieren.
Seit dem 08. Juli ist Training mit Körperkontakt wieder gestattet, allerdings weiterhin unter Berücksichtigung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Hier gibt es den Leitfaden des BFV zum Download (Stand: 09.07.2020).
Chronologie:
- 13.03.2020: Als Vorsorgemaßnahme hinsichtlich der weiter steigenden Zahl von Corona-Infizierten und der dynamischen Lageentwicklung hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) zum Schutz seiner Vereine und Mitglieder den kompletten Spielbetrieb mindestens bis einschließlich 23. März 2020 im ganzen Freistaat ausgesetzt!
- 16.03.2020: Die Bayerische Staatsregierung hat im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus‘ den Katastrophenfall im Freistaat ausgerufen und jedweden Sportbetrieb in Bayern untersagt. Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) reagierte umgehend auf diese klaren Anordnungen und Vorgaben der Staatsregierung und setzte den Spielbetrieb im Bereich des BFV bis auf weiteres aus. Zudem hat der Vorstand in seiner Videokonferenz beschlossen, dass eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs frühestens nach dem 19. April 2020 (Ende der Osterferien) und auch nur mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen erfolgen wird, um allen Vereinen in Bayern reichlich Planungssicherheit zu geben. Aufgrund der Sperrung sämtlicher Sportanlagen durch die Bayerische Staatsregierung ist bis auf weiteres auch kein Trainingsbetrieb möglich.
- 20.03.2020: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder verkündet weitreichende Ausgangsbeschränkungen, gültig ab Samstag, 21.03.2020, 00:00 Uhr, zunächst für 14 Tage.
- 30.03.2020: Die Ausgangsbeschränkungen werden verlängert, vorerst bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020.
- 03.04.2020: Der DFB ändert vorübergehend die Spielordnung. Das beschlossene Maßnahmenpaket beinhaltet neben einem vorübergehend veränderten Vorgehen bei Insolvenzfällen unter anderem die Möglichkeit, zeitliche Veränderungen für das Ende der Spielzeit 2019/2020 und den Beginn der Saison 2020/2021 vorzunehmen. In diesem Zuge können die zuständigen Verbände weitere Regularien passend angleichen, wie Wechselfristen oder Spielberechtigungen.
- 08.04.2020: Auf Grundlage des Maßnahmenpaketes des DFB ändert der BFV seine Spiel- und Jugendordnung. Die Anpassungen betreffen u.a. folgende Punkte: ° Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Zum Schutz der Klubs hat der BFV nun festgelegt, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden. ° Verträge mit Vertragsspielerinnen und -spielern müssen normalerweise bis zum 30. Juni eines Jahres datiert sein. Hiervon hat der BFV nunmehr eine Abweichung beschlossen. Mit Beginn eines bereits wirksam geschlossenen Vertrages mit dem neuen Verein erlischt die bis dahin geltende Spielerlaubnis für den bisherigen Klub nicht, wenn aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie der Vertrag mit dem bisherigen Verein fortbesteht bzw. verlängert wurde, um die noch ausstehenden Pflichtspiele der Spielzeit 2019/2020 bei dem bisherigen Verein absolvieren zu können. Eine bereits erteilte Spielerlaubnis für den neuen Verein würde bis zur Beendigung des Vertrages mit dem bisherigen Klub ruhen. ° Wird das Vertragsverhältnis eines Spielers oder Spielerin im ersten Vertragsjahr aufgelöst und will der betreffende Spieler bzw. die Spielerin als Amateur für den bisherigen Verein weiterspielen, ist für die Spielzeit 2019/2020 keine Entschädigungszahlung für die Erteilung einer Amateur-Spielerlaubnis mehr erforderlich. ° Der BFV hatte bisher geregelt, dass bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens mangels Masse die klassenhöchste Mannschaft jedes Vereins automatisch ans Ende der Tabelle gesetzt wird und als Absteiger feststeht. Der BFV hat diese Regelung bis 30.06.2021 außer Kraft gesetzt. ° Des Weiteren wurde die Regelung, welche einen Punktabzug als Folge einer Insolvenz eines Vereins in der Regionalliga vorsah, ebenfalls bis 30. Juni 2021 außer Kraft gesetzt.
- 16.04.2020: Nach dem Beschluss des Vortages von Bund und Ländern gibt Ministerpräsident Markus Söder bekannt, dass die Ausgangsbeschränkungen zwar minimal gelockert, jedoch weiter verlängert werden, nun bis einschließlich Sonntag, 03. Mai 2020.
- 22.04.2020: Aussetzung der Saison bis 31.08.2020 Nach vorherigen Webinaren und Rücksprache mit den bayerischen Vereinen sowie einer anschließenden Umfrage wurde in einer BFV-Vorstandssitzung der Beschluss gefasst, die aktuell wegen der Covid-19-Pandemie unterbrochene Spielzeit 2019/20 im Freistaat bis zum 31. August 2020 auszusetzen und danach (sofern möglich) wieder aufzunehmen. Der Entscheidung war eine intensive Kommunikation mit den Vereinen vorausgegangen. Insgesamt hatte der BFV in den vergangenen Wochen bis zu diesem Tag in Summe fast 10.000 bayerische Klub-Verantwortliche in mehr als 80 Web-Konferenzen persönlich zu den Auswirkungen der Pandemie auf den bayerischen Spielbetrieb informiert und letztlich auch ein Meinungsbild eingeholt. Dort stimmten 68,13 Prozent und damit über zwei Drittel der Klubs, die an der Abfrage teilgenommen hatten, für den vom Vorstand vorgeschlagenen und jetzt auch so beschlossenen Weg. In absoluten Zahlen ausgedrückt hatten 2178 Vereine für "Ja" gestimmt, 1019 (31,87 Prozent) sprachen sich dagegen aus. Jeder am Spielbetrieb in Bayern teilnehmende Klub hatte dabei eine Stimme. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 73,53 Prozent. Mit dem gefassten Beschluss hat der Vorstand einen Prozess angestoßen, der sicherstellen soll, dass unter Berücksichtigung rechtlicher und spieltechnischer Aspekte entsprechende Anpassungen in den BFV-Statuten vorgenommen und die drängenden Fragen der Klubverantwortlichen entsprechend gelöst werden können. Der Vorstand setzt insgesamt fünf sogenannte "Lösungs-Arbeitsgruppen" (LAG) ein, die sich um die Themenfelder "Vereinswechsel", "Spielbetrieb Erwachsene", "Spielbetrieb Juniorinnen und Junioren", "Meldungen und Fristen" sowie "Einbettung in Regularien" kümmern. Dabei werden die Arbeitsgruppen personell mit ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern besetzt, hinzu kommen Funktionsträger mit Spielbetriebs-Erfahrung aus den Bezirken und Kreisen sowie hauptamtliches Personal aus den zuständigen Fachabteilungen der BFV-Zentrale in München. Auch Vereinsvertreter, die den Querschnitt der Mitgliedsvereine unter dem Verbandsdach abbilden, sollen gemäß dem Vorstandsbeschluss in diesen AGs mitarbeiten. Die komplette personelle Besetzung wird der BFV in der kommenden Woche veröffentlichen. (Quelle: anpfiff.info)
- 11.05.2020: Nach weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen (05./06.05.2020) ist nun ein eingeschränktes Training in Kleingruppen theoretisch erlaubt.
- 08.06.2020: Mannschaftstraining mit einer Gruppengröße von 20 Personen (inklusive Trainer/Betreuer) wieder gestattet, jedoch weiterhin unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Zudem kam eine der Lösungsarbeitsgruppen (LAG) zum Entschluss, die Saison 2020/21 entfallen zu lassen. Das Votum des Gremiums sei einstimmig ausgefallen, teilte der BFV mit. Die kommende Spielzeit bei Männern und Frauen könne aus zeitlichen Gründen und wegen fehlender Spieltermine nicht stattfinden, hieß es zur Begründung. Die Arbeitsgruppe habe zudem vorgeschlagen, die aktuell ausgesetzte Saison 2019/20 bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.
- 08.07.2020: Das Training mit Körperkontakt ist wieder gestattet, sofern dies in festen Trainingsgruppen organisiert wird. Weiterhin gilt es die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, wenn es etwa um die Nutzung von Kabinen und Duschen oder aber auch die Anreise geht. |